Fachbetrieb nach WHG

Die Weil Wasseraufbereitungs GmbH ist seit August 2020 ausgezeichneter Fachbetrieb nach WHG

Die Weil Wasseraufbereitungs GmbH ist seit August 2020 ausgezeichneter Fachbetrieb nach WHG

Der Betreiber einer Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen regelmäßig zu kontrollieren.

Bei fachbetriebspflichtigen Anlagen hat der Betreiber mit der Errichtung, Innenreinigung, Instandsetzung und Stilllegung der Anlagen und Anlagenteile einen Fachbetrieb nach § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) vom 18.04.2017 zu beauftragen, sofern er nicht selbst Fachbetrieb nach § 62 AwSV ist.

Fachbetriebspflichtige Arbeiten werden von folgenden Anlagen ausgelöst:

  • Unterirdische Anlagen,
  • oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen C und D,
  • oberirdische Anlagen zum Umgang mit flüssigen wassergefährdenden Stoffen der Gefährdungsstufen B innerhalb von Wasserschutzgebieten,
  • Heizölverbraucheranlagen der Gefährdungsstufen B, C und D,
  • Biogasanlagen,
  • Anlagen zum Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen im intermodalen Verkehr und
  • Anlagen zum Umgang mit aufschwimmenden flüssigen Stoffen.


Nach §62 AwSV kann ein Betrieb von der BEST Bayern UG dann als Fachbetrieb zertifiziert werden, wenn dieser Betrieb

  • eine betrieblich verantwortliche Person bestellt hat,
  • über die notwendigen Geräte und Ausrüstungsteile verfügt,
  • nur Personal einsetzt, das über die erforderlichen Fähigkeiten für die vorgesehenen Tätigkeiten verfügt, beispielsweise auch an Schulungen von Herstellern
  • zu einzusetzenden Produkten teilgenommen hat, und
  • Arbeitsbedingungen schafft, die eine ordnungsgemäße Ausführung der Tätigkeiten gewährleistet.

Quelle: https://www.best-bayern.com/fachbetriebe